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Neue Regeln bei der Eigenheimzulage für die Berechnung des Arbeitslosengeld II

Die Eigenheimzulage soll künftig nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) berücksichtigt. Eine entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, mit der sich das Kabinett am Mittwoch befasste, soll am 1. Oktober 2005 in Kraft treten.


Ebenfalls nicht angerechnet wird das Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit das Geld an das Kind weitergeleitet wird und dieses nicht im Haushalt des ALG II-Empfängers lebt, wie das Ministerium weiter mitteilte.


Auch Einnahmen von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben bis zu einem Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Die Regelung betrifft Kinder von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die etwa einen Ferienjob ausüben.


Außerdem wird die Kilometerpauschale auf pauschal 20 Cent je Entfernungskilometer festgesetzt. Ist dem Hilfebedürftigen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten und auch billiger, werden bei Nutzung des Pkw nur die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt. In der Verordnung wird ferner die Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit neu geregelt. Grundlage der Berechnung der Freibeträge von Selbstständigen ist künftig der von ihm erwirtschaftete Überschuss.


Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Sie tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Das bisherige Recht soll noch bis Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit angewendet werden.





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