Zu enge Räume und Türen, Stufen und nicht erreichbare Schalter machen ein Leben in der vorhandenen Wohnung unmöglich. Selbst schmalste Rollstühle sind oftmals schon zu breit für viele Wohnungen.
Bis zu 40 Prozent aller Sozialwohnungen in Mehrfamilienhäusern sollen nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung behindertenfreundlich gebaut werden.
Wohnungsumbau: billiger als Umzüge
Der Umbau einer normalen in eine behindertengerechte Wohnung ist oft kostengünstiger als ein Umzug in eine behindertengerechte Umgebung. Außerdem bleibt den Betroffenen ein Ortswechsel in ein neues soziales Umfeld und der Verlust einer kostengünstigen Betreuung durch Nachbarn oder Verwandte erspart. Manchmal reichen Verbreiterungen von Türen um wenige Zentimeter schon aus, um sich mit dem Rollstuhl normal in einer Wohnung bewegen zu können.
Eingangsbereich
Damit rollstuhlabhängige Personen bzw. Menschen mit Gehstock oder Gehgestell genügend Bewegungsfläche vorfinden, soll die Eingangstür zum Flur mindestens 90 cm breit werden. Kostengünstiger als weite Schwenktüren sind Schiebetüren zu allen Räumen. Und sie nehmen wenig Platz weg.
Türschwellen
In älteren Wohnungen sind die Türschwellen oft höher als drei Zentimeter. Diese Kanten sind für gehbehinderte Personen eine Unfallgefahr und für Rollstuhlfahrer ein Hindernis. Sie müssen abgeflacht oder durch eine kleine Rampe entschärft werden.
Küche
Küchenmöbel und Küchengeräte müssen so aufgestellt werden, dass man sich ohne Hindernisse oder ständiges Anstoßen bewegen kann. Die Arbeitshöhe sollte zwischen 72 cm und 85 cm liegen, je nachdem, ob sitzend im Rollstuhl oder stehend von einem Stehstuhl aus die Arbeit zu bewältigen ist. Arbeitsflächen sind unterfahrbar auszustatten.
Die Schränke sind so aufzustellen, dass sich Schubfächer oder Regalfächer in Greifhöhe von 40 cm bis 140 cm befinden. Sind Hängeschränke mit Schranklift vorgesehen, muss vorab die Tragfähigkeit der Wände geprüft werden.
Sanitärräume
Bauart, Ausmaße und Handhabung von Rollstühlen erfordern Mindestmaße für die Bewegungsfläche in Sanitärräumen. In ein Bad sollte man immer durch eine nach außen zu öffnende Tür gelangen, damit im Notfall - z.B. nach einem Sturz - die Tür zu öffnen ist und nicht durch den Gestürzten blockiert wird.
Der Fußboden sollte mit Fliesen mit einer rutschfesten, rauen Oberfläche ausgelegt sein. Nur, wenn nicht anders möglich, sollte eine Gummimatte beim Duschen benutzt werden, da diese Nährboden für Hautpilze bietet.
Dusche oder Wanne?
Wenn nicht aus medizinischen Gründen Bäder notwendig sind, sollte die Dusche einer Wanne vorgezogen werden. Duschen belastet den Kreislauf weniger, als das Baden.
Die Duschecke ist so zu gestalten, dass ein Rollstuhl ohne Barriere einfahren kann. Ein an der Wand befestigter Klappsitz ermöglicht das sichere Duschen.
Toilette
Zugang zum WC-Becken sollte von beiden Seiten möglich sein. Zumindest muss die Bewegungsfläche auf einer Seite mindestens 95 cm breit und 70 cm tief sein, auf der anderen Seite ist ein Mindestabstand zur Wand von 30 cm einzuhalten.
Die Sitzhöhe des Beckens sollte der Kniehöhe entsprechen, passend zum Rollstuhl (einschließlich Sitz) im Schnitt 48 cm betragen. Behinderte mit Aufstehschwierigkeiten brauchen höhere Sitze. Individuelle Sitzerhöhungen oder Absenkungen bieten Gestelle an die das WC-Becken gehängt wird.
Schlafzimmer
Für rollstuhlabhängige Personen ist die Tiefe der Bewegungsfläche mit 150 cm entlang der Betteinstiegsseite und vor Schränken festgelegt.
Wohnzimmer
Das Wohnzimmer ist auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen meist der Mittelpunkt des täglichen Lebens. Sofa, Sessel, Schrank oder Bücherregal sind so in der Wohnung zu platzieren, dass noch ausreichend Platz vorhanden ist, um sich frei bewegen zu können. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass sowohl rollstuhlabhängigen als auch anderen Personen in einer sitzenden Position nur eine Greifhöhe zwischen 40 cm und 140 cm zur Verfügung steht.